Der Bildungsscheck

Der Bildungsscheck ist eine Fördereinrichtung des Landes NRW und der EU (Europäischer Sozialfonds), um die Bürger zur Weiterbildung zu motivieren.

Anlaß zur Einführung des Bildungsschecks waren Umfragen, nach denen viele Menschen zwar Interesse für Weiterbildungsmaßnahmen zeigten (über 80% der Befragten). Allerdings ist die Anzahl der Teilnehmer an Weiterbildungen gesunken (etwa 40%), meist auf Grund finanzieller Engpässe. Daher hat NRW dieses Pilotprojekt 2006 gestartet.

Gefördert werden 50% der Kurskosten bis max. 500,-- € Fördersumme pro Bildungsscheck. Ab 01.01.2009 erhalten Antragsteller alle 2 Jahre einen Bildungsscheck.

Im Klartext heißt das: Das Land NRW übernimmt u. U. die Hälfte Ihrer Kurskosten!

Alle Kursangebote des RSI sind bildungsscheckberechtigt!

Allerdings werden seit Dezember 2007 keine Modulfortbildungen mehr gefördert. Für die Grundstufe Shiatsu des RSI bedeutet dies, dass Sie entweder die gesamte Grundstufe inkl. Basiskurs für den Bildungsscheck beantragen und buchen müssen, um alle Grundstufenkurse gefördert zu bekommen, oder - wenn Sie erst einmal "schnuppern" möchten - den Basiskurs ohne Bildungsscheck buchen und anschließend die Grundstufe (excl. Basiskurs) mit einem Bildungsscheck belegen können.

Bitte beachten Sie, dass der Bildungsscheck eine Förderung ist, die jederzeit von der EU wieder zurückgenommen oder gekürzt werden kann. In letzter Zeit wurden immer wieder Kürzungen vorgenommen. Daher raten wir Ihnen, sich bei der Entscheidung für eines unserer Seminare nicht von einer evtl. Förderung abhängig zu machen.

Hier die Eckpunkte, die für den Erhalt eines Bildungsschecks Voraussetzung sind:

Sie als Antragsteller(in) ...

- ... müssen Arbeitnehmer in einem Betrieb o.ä. sein, der weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt (Arbeitnehmer in Krankenhäusern fallen daher leider meist weg). Manchmal sind große Unternehmen in kleineren Subunternehmen gegliedert, dann erfüllt man ggf. doch die Vorraussetzung. Minijobs und Beschäftigungen im elterlichen Betrieb sind auch möglich, man muss nur eine Festanstellung haben. Beamte werden nicht gefördert.

- ... können auch selbstständig tätig sein, wenn Sie sich in den ersten 5 Jahren Ihrer Selbstständigkeit befinden.

- ... müssen in NRW wohnen oder arbeitstätig sein.

- ... dürfen im vergangenen und laufenden Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

- ... müssen sich vor der Anmeldung zum Seminar bei einer zugelassenen Beratungsstelle melden und dort eine Beratung erhalten. Bei der Beratung werden Ihnen aus Gründen der Neutralität noch zwei alternative Anbieter für die Weiterbildungsmaßnahme genannt, allerdings können Sie entscheiden, welchen Anbieter Sie auswählen.

Es gibt auch einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck: die Firma beantragt für einen oder mehrere ihrer MitarbeiterInnen den Bildungsscheck für einen unserer Kurse und zahlt dann nur noch die Hälfte der Kursgebühren.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss von einer Weiterbildungseinrichtung veranstaltet werden. Dazu gehört das RSI wie auch unsere Kooperationspartner, die z. T. die Anmeldungs- und Zahlungsformalitäten für uns übernehmen.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck erhalten Sie beim RSI oder unter www.bildungsscheck.de

 

Die Bildungsprämie des Bundes

Über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gibt es auch eine Möglichkeit der finanziellen Förderung bis max. 500 € pro Jahr.

Die Förderung über die Bildungsprämie existiert seit dem 1. Dezember 2008. Für diese Art der Förderung ist folgendes Kriterium ausschlaggebend: Sie als Antragsteller(in) müssen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sein und dürfen max. 25.600 € pro Jahr verdienen (bei Eheleuten: 51.200 €). Leider werden Empfänger von ALG I und ALG II nicht gefördert.

Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag einen Gutschein, den Sie bei uns oder unseren Kooperationspartnern einreichen können und bekommen 50 % der Kurskosten erstatten, max. 500 €. Hierbei sind im Gegensatz zum Bildungsscheck auch Angestellte des öffentlichen Dienstes und ausländische Mitbürger(innen) mit Aufenthaltsgenehmigung berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Stand: Mai 2010

 

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